Integrationspolitik: ein innenpolitisches Randthema? – Teil 1 (02.04.2015)

Integrationspolitik – ein Thema, das in Deutschland klein geschrieben wird. Unverständlich, ist es doch von großer Relevanz für ein Land, innerhalb dessen bereits ca. 20 Millionen Menschen leben, welche einen Migrationshintergrund aufweisen. Klar, es gibt diverse Gesetze, welche die Zuwanderung regeln sollen, doch diese wirken insgesamt relativ unstrukturiert und lassen auch häufig Lücken (z. B. Forderung von Sprachkenntnissen bei Familienangehörigen). Neben den rechtlichen Fragen stellt sich aber auch die Frage, inwieweit die Migranten seitens ihrer eigenen Kultur oder Religion „kompatibel“ mit der deutschen Leitkultur sind. Da es hier im gesellschaftlichen Umfeld zunehmend zu Spannungen kommt, startete die Bundesregierung hierzu zwei relativ bekannte Konferenzreihen: die „Deutsche Islam Konferenz“ und die sogenannten „Integrationsgipfel“.

Zunächst einmal zu den Islam Konferenzen (= Deutsche Islam Konferenz (DIK)):

Diese finden seit dem Jahr 2006 statt. Gemäß dessen aktuellen Arbeitsprogramm wurden diese geschaffen, um einen „langfristigen Dialog“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen und Muslimen zu schaffen. Hier sitzen dann also Vertreter der drei genannten Regierungsebenen mit Vertretern von islamischen Verbänden („muslimische Dachverbände“) sowie einigen Vertretern aus der Wissenschaft zusammen. Die letzte Fachtagung fand am 13.01.2015 statt („Wohlfahrtspflege“). Ziel der DIK ist es, „dass der bestehende Beitrag der Muslime und der islamischen Organisationen am religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland anerkannt wird“.

Zusätzlich sollen die Beziehungen zwischen Staat und islamischen Organisationen „partnerschaftlich“ weiterzuentwickeln.

Vorhin nannte ich das Stichwort „Wohlfahrtspflege“. Dies bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Einrichtungen, welche z. B. von den christlichen Kirchen, wie z. B. der Kinderbetreuung und der Altenpflege, getragen werden. Hier besteht offenbar die Absicht der islamischen Verbände, eigene Einrichtungen dieser Art auf Grundlage ihres Glaubens einzuführen. Es soll der Frage nachgegangen werden, „wie das Angebot an kultur- und religionssensiblen Leistungen der Wohlfahrtspflege für Muslime noch weiter verbessert werden kann“.

Zusätzlich, wie bereits erwähnt, ist es das Ziel der DIK, „eine institutionalisierte Kooperation zwischen Staat und islamischen Organisationen“ zu schaffen. Islamische Organisationen sollen die Rechte von Religionsgemeinschaften bekomme (Berufung hier auf das Religionsverfassungsrecht). Explizit geht es hier um den Einfluss der Verbände auf Dinge wie z. B. den Religionsunterricht an Schulen. Andere Schlagworte sind „islamische Seelsorge“ (z. B. Betreuung islamischer Soldaten in der Bundeswehr; Organisation des Bestattungswesens; Regelungen hinsichtlich religiöser Feiertage).

Hier scheint man den Menschen islamischen Glaubens in Deutschland meiner Ansicht nach ziemlich weit entgegen kommen zu wollen. Vor allem den Versuch, hier Einfluss auf die staatliche Arbeit nehmen zu wollen, sehe ich ziemlich kritisch – Staat und Religion sind in Deutschland nicht umsonst voneinander getrennt. Auch die Absicht, sich von den bestehenden Wohlfahrtsverbänden abgrenzen zu wollen, sehe ich nicht unbedingt als integrations- oder akzeptanzfördernd an.

Teil 2 befasst sich mit den sogenannten „Integrationsgipfeln“ und zieht abschließend ein höchst subjektives Fazit über das Geschriebene…