Solidaritätszuschlag – gekommen, um zu bleiben (23.05.2016)

…angeblich nur befristet. In den letzten Monaten, bevor die Flüchtlingskrise begann, wurde vermehrt darüber diskutiert, eine angeblich befristete (Lohn-)Steuer, die es seit 1991 gibt. Damals sollte es nur eine temporäre Steuer sein, um die Kosten des damaligen Golfkrieges auszugleichen sowie andere europäische Staaten, vorwiegend in Ost- und Südeuropa, zu unterstützen.

Nachdem der „Soli“ in der Tat einmal kurz abgeschafft wurde (1993-1994) wurde er 1995 wieder eingeführt, Einkommen werden hiernach mit max. 5,5 % besteuert. Von einer Abschaffung war seither nicht mehr die Rede, der Staat kann auf die „Droge“, die ihm jährlich derzeit ca. 15 Milliarden Euro einbringt, halt nicht mehr verzichten (nachzulesen u. a. hier).

Der Steuerzuschlag sollte vorgeblich eine Zeit lang dazu dienen, die Kosten der deutschen Einheit mit zu kompensieren. Aber kann das heute noch die Begründung für diese Extra-Steuer sein?

Die Steuerbelastung in Deutschland ist sehr hoch, und es wäre Zeit, den Deutschen endlich auch einmal wieder mehr Netto vom Brutto zu lassen, zumal andere Ausgaben ständig weiter steigen und steigen werden, z. B. Strompreise, Sozialbeiträge (Krankenkassen-Zusatzbeiträge, wahrscheinlich zukünftig auch vermehrt Renten- und Pflegebeiträge). Nebenbei bemerkt: Die Steuermittel des „Solis“ müssen nicht zweckgebunden verwendet werden, d. h. der Bund kann diese für alles Mögliche ausgeben.

Auch der „Solidarpakt II“ sollte diskutiert werden.

Benötigen die ostdeutschen Bundesländer diese Art der Extraförderung überhaupt noch? Es handelt sich hierbei um gesonderte finanzielle Mittel, die den ostdeutschen Bundesländern vom Bund aus Steuermitteln zugeteilt werden. Begründet wurde der Einsatz des derzeitigen „Solidarpakts II“ mit der „Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft“. Auf diesem Weg fließen 2016 noch ca. 4,3 Milliarden Euro extra gen Osten – wo inzwischen die Infrastruktur in deutlich besserem Zustand ist als im Westen.

Dumm nur, dass viele ostdeutsche Bundesländer in der Vergangenheit diese Mittel oftmals falsch verwendet haben (s. den oben verlinkten Artikel).

 

Fazit:

Den „Solidaritätszuschlag“ kann man mit der früheren Absicht der Kosten der deutschen Einheit meiner Meinung nach heute nicht mehr verteidigen. Der Staat kann aber (natürlich) nicht auf diese Einnahmen verzichten, zumal durch die Flüchtlingskrise Deutschland hohe zusätzliche Kosten entstehen. Aber Hand aufs Herz: Auch ohne die Flüchtlinge hätte die Politik alles versucht, um den „Soli“ beizubehalten (siehe z. B. hier in einer Mitteilung des Bundestages von 2015). Beim Solidarpakt II äußerte sich Bundeskanzlerin Merkel 2014 dafür, dass dieser über das Jahr 2019 hinaus, in dem dieser eigentlich enden sollte, verlängert werden solle.

Irgendwann reicht es auch mal mit der Förderung, finde ich – das abgesoffene Ruhrgebiet oder Bremerhaven könnten auch mal dringend eine Förderung gebrauchen, ebenso, wie viele der bankrotten Kommunen in Deutschland. Schon mal den Begriff „zielgerichtete Verwendung der finanziellen Mittel“ gehört…?

Aber den Glauben an derart sinnvolles Denken und Handeln habe ich bezüglich der deutschen Politik schon länger verloren.